Für Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften sind wir der spezialisierte Partner in Sachen Arbeitsrecht.
Für Hamburg und Umgebung, aber auch darüber hinaus, bietet unsere Kanzlei die Beratung und Rechtsvertretung im Streitfall in Sachen Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Rechte der Betriebsräte und Gewerkschaften an.
Darüber hinaus erfahren Betriebsräte in Seminaren und Schulungen mehr über das Arbeitsrecht im Betrieb und über ihre Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Neben der Vertretung am Arbeitsgericht Hamburg oder am Landesarbeitsgericht vertreten wir sie vor allen anderen Arbeits-und Landesarbeitsgerichten in Deutschland, bis zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Die besondere Spezialisierung auf das Arbeitsrecht prägt die Arbeit unserer Kanzlei und Anwälte. Unweit der Hamburger Arbeitsgerichte haben wir uns einen Standort ausgewählt, der schon von seiner Lage unsere Kompetenzen in Sachen Arbeitsrecht unterstreicht.