Informationen

Schulungen & Seminare

Speziell für Betriebsräte führen wir in unserer Kanzlei, in fremden Räumen oder direkt vor Ortin ihrem Betrieb Schulungen und Seminare durch. Dieses Angebot ist zugeschnitten auf diespeziellen Fragen und Problemlagen in den Betrieben.

Genaue Inhalte, Zeiten und Durchführungsformen stimmen wir selbstverständlich mit denBetriebsräten ab.

Entsprechend § 37 Abs. 6 BetrVG sind die Kosten für derartige Schulungen und Seminare vom Arbeitgeber zu tragen. Unsere umfangreichen Erfahrungen im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer sinddie Grundlage für interessante, weiterführende und zielgerichtete Schulungen und Seminare, diedie Betriebsräte in ihrer verantwortlichen Interessenvertretung der Arbeitnehmer weiterbringen.

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Schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an. Wir helfen gern.