Gewerkschaften

Gewerkschaften sind die überbetrieblich organisierten Interessenvertretungen der Arbeitnehmer, die sich überregional nach Branchen getrennt organisiert haben.

Neben der wichtigen Aufgabe der Tarifmitbestimmung nehmen die Gewerkschaften eigene Rechte wahr, die aus dem Grundgesetz hervorgehen und zum Beispiel auch im Tarifvertragsgesetz und im Betriebsverfassungsgesetz festgehalten werden.

Wir setzen uns für Rechte der Gewerkschaften ein und versuchen diese durchzusetzen.

buch

Zusammenarbeit mit Gewerkschaften

Die Anwälte der Kanzlei arbeiten seit langem erfolgreich mit Gewerkschaften zusammen. Dabei ist die Durchsetzung der gewerkschaftlichen Rechte ebenso Inhalt unserer Tätigkeit, wie die Durchsetzung der Rechte der Betriebsräte und einzelner Arbeitnehmer.

Für uns ist die Zusammenarbeit mit der zuständigen Gewerkschaft im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit Bestandteil unserer Auffassung von der Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten. Dabei erfolgt eine Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft selbstverständlich nur auf ausdrücklichen Wunsch unseres Mandanten.

Im Rahmen unserer Tätigkeit als Kanzlei für Arbeitsrecht unterstützen wir die Gewerkschaften auch direkt in unterschiedlichen Bereichen. Dazu gehören beispielsweise

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