Arbeitsrecht für Betriebsräte

Der Betriebsrat als Organ der Interessenvertretung der Arbeitnehmer unterliegt in seiner Arbeit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Wir verstehen uns als Beratungsinstanz für Betriebsräte, die Wert auf eine rechtssichere und erfolgreiche Arbeit im Interesse der Arbeitnehmer ihres Betriebes legen.

Neben Seminaren und Schulungen im Betrieb können Sie uns gern auch zu speziellen Sachverhalten
ansprechen und rechtlichen Rat einholen. Besonders in Situationen, in denen der Betriebsrat beispielsweise vor dem Arbeitsgericht selbst in Bedrängnis gerät, sind wir die erfahrenen Anwälte, die wissen, wie auch Betriebsräte ihre Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte wahrnehmen können.

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Informationsrechte

Nach § 80 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat weitgehende Informationsrechte, die er im Interesse einer vollumfänglichen Vertretung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber auch ausschöpfen sollte. Die Informationsrechte umfassen fast alle wesentlichen Prozesse und Abläufe im Betrieb.

Nicht alle Arbeitgeber gewähren ihren Betriebsräten diese Informationen. Werden Informationen verweigert, die nach BetrVG dem Betriebsrat zu übermitteln sind, kann der Betriebsrat diese Informationspflicht auch gerichtlich durchsetzen. Dabei stehen wir an der Seite des Betriebsrates.

Personelle Maßnahmen

Der Betriebsrat muss gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG bei personellen Maßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen, Eingruppieren und Umgruppierungen von Arbeitnehmern beteiligt werden. Verweigert ein Unternehmen dem Betriebsrat diese Beteiligung, kann ein Rechtsbruch vorliegen.

Auch wenn der Betriebsrat seine Zustimmung zu personellen Maßnahmen verweigert, kann der Arbeitgeber diese Maßnahmen nicht stillschweigend durchführen. Dann muss die Zustimmung des Betriebsrates vom Arbeitsgericht ersetzt werden.

Auch in diesem Bereich unterstützen wir Betriebsräte bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und vertreten diese im Prozessfall auch vor dem Arbeitsgericht in jeder Instanz.

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Schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an. Wir helfen gern.