Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Ob freie Wirtschaft oder Öffentlicher Dienst, ob kleine und mittelständische Unternehmen oder großer Konzern. In allen wirtschaftlichen Bereichen und Größenordnungen vertreten wir Arbeitnehmer in Sachen Arbeitsrecht. Im Arbeitsrecht arbeiten wir ausschließlich für Arbeitnehmer.
Damit leisten wir einen spezialisierten Beitrag der Rechtsdurchsetzung für:
- Arbeitnehmer, Auszubildende oder leitende Angestellte
- Beamte und freie Mitarbeiter, sofern diese mit dem Arbeitsrecht in Berührung kommen
Arbeitsvertrag
Jedes Arbeitsverhältnis beginnt für Arbeitnehmer mit dem Arbeitsvertrag. Dabei ist erhöhte Sorgfalt geboten, um spätere Konflikte auszuschließen oder zu vermindern. Hier einige Hinweise zum Arbeitsvertrag.
Traumjob gefunden oder endlich die gut bezahlte Stelle erwischt? Manchmal hält die Freude nicht lange an. In vielen Formulierungen des Arbeitsvertrages lauern oftmals die kleinen und großen Fallstricke, die das große Los zur späteren Stolperfalle werden lassen. Lesen Sie daher Ihren neuen Arbeitsvertrag zunächst gründlich durch und fragen Sie bei Unklarheiten nach.
Ein fairer und an einer langfristigen Zusammenarbeit interessierter Arbeitgeber wird Ihnen die nötige Zeit dafür lassen. Fühlen Sie sich zur Unterschrift gedrängt? Dann ist doppelte Vorsicht geboten! Im Zweifelsfall berät Sie Ihr Anwalt für Arbeitsrecht darüber, ob der Ihnen vorliegende Arbeitsvertrag für Sie rechtlich wasserdicht ist.
Damit sparen Sie oft viel Ärger und häufig auch den Weg zum Arbeitsgericht.
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