Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Ob freie Wirtschaft oder Öffentlicher Dienst, ob kleine und mittelständische Unternehmen oder großer Konzern. In allen wirtschaftlichen Bereichen und Größenordnungen vertreten wir Arbeitnehmer in Sachen Arbeitsrecht. Im Arbeitsrecht arbeiten wir ausschließlich für Arbeitnehmer.

Damit leisten wir einen spezialisierten Beitrag der Rechtsdurchsetzung für:

  • Arbeitnehmer, Auszubildende oder leitende Angestellte
  • Beamte und freie Mitarbeiter, sofern diese mit dem Arbeitsrecht in Berührung kommen
buch

Abmahnung

Eene, meene, muh – und raus bist Du! Oftmals können Sie bei Abmahnungen gerade noch bis drei zählen, bevor weitergehende arbeits- rechtliche Konsequenzen drohen. Dabei ist nicht jede Abmahnung gerechtfertigt. Mit unserer Unterstützung können rechtswidrige Abmahnungen aus Ihrer Personalakte wieder verschwinden. Manchmal empfiehlt sich auch eine ausführliche Gegendarstellung zum Sachverhalt. Im Ernstfall kann eine Abmahnung auch auf dem gerichtlichen Weg geprüft werden.

Wann immer Sie Zweifel an der Richtigkeit einer Abmahnung haben, empfehlen wir Ihnen, mit unseren Anwälten ins Gespräch zu kommen.

Versetzung

Der Abstieg erfolgt häufig auf Raten. Besonders eine Versetzung wird von Arbeitgebern gern dazu genutzt, unbeliebte oder unbequeme Arbeitnehmer aus dem Job zu drängen.

Nicht immer bedeutet eine Versetzung den Schritt nach oben auf der Karriereleiter. Wenn Sie eine Versetzung als Missachtung Ihrer Person oder Ihrer beruflichen Fähigkeiten empfinden und sich wehren möchten, prüfen wir, ob die Versetzung entsprechend Ihres Arbeitsvertrages rechtens ist. So vermeiden Sie Gehaltskürzungen, den Verlust von Vergünstigungen und das Schwinden Ihres persönlichen Ansehens im Betrieb.

Wenn Ihr Arbeitgeber mit der Versetzung rechtswidrig handelt, wählen wir gemeinsam mit Ihnen auch die passenden arbeitsrechtlichen Schritte bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung.