Sachverständige & Kosten

Arbeitsrecht für Betriebsräte

Der Betriebsrat als Organ der Interessenvertretung der Arbeitnehmer unterliegt in seiner Arbeit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Wir verstehen uns als Beratungsinstanz für Betriebsräte, die Wert auf eine rechtssichere und erfolgreiche Arbeit im Interesse der Arbeitnehmer ihres Betriebes legen.

Neben Seminaren und Schulungen im Betrieb können Sie uns gern auch zu speziellen Sachverhalten
ansprechen und rechtlichen Rat einholen. Besonders in Situationen, in denen der Betriebsrat beispielsweise vor dem Arbeitsgericht selbst in Bedrängnis gerät, sind wir die erfahrenen Anwälte, die wissen, wie auch Betriebsräte ihre Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte wahrnehmen können.

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Sachverständige

Wird für den Betriebsrat die Hilfe eines Anwaltes nötig, um anstehende Angelegenheiten zu verstehen und zu regeln, dann kann nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ein solcher Sachverständiger hinzugezogen werden. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.

Berater

Werden im Unternehmen mehr als 300 Arbeitnehmer beschäftigt und liegt der Sachverhalt einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vor, kann der Betriebsrat den externen Berater (Rechtsanwalt)auch ohne vorherige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zur Klärung der Sachverhalte hinzuziehen.Auch hier zahlt der Arbeitgeber die Kosten.

Prozessvertreter

Ist für den Betriebsrat die Durchsetzung seiner Rechte mit Hilfe eines Gerichtes erforderlich, dann kann der Betriebsrat einen Anwalt mit der Prozessführung beauftragen. Die Kosten dafür muss der Arbeitgeber aufbringen.

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Schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an. Wir helfen gern.