Mitbestimmungsrechte
Arbeitsrecht für Betriebsräte
Der Betriebsrat als Organ der Interessenvertretung der Arbeitnehmer unterliegt in seiner Arbeit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Wir verstehen uns als Beratungsinstanz für Betriebsräte, die Wert auf eine rechtssichere und erfolgreiche Arbeit im Interesse der Arbeitnehmer ihres Betriebes legen.
Neben Seminaren und Schulungen im Betrieb können Sie uns gern auch zu speziellen Sachverhalten
ansprechen und rechtlichen Rat einholen. Besonders in Situationen, in denen der Betriebsrat beispielsweise vor dem Arbeitsgericht selbst in Bedrängnis gerät, sind wir die erfahrenen Anwälte, die wissen, wie auch Betriebsräte ihre Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte wahrnehmen können.
Betriebsvereinbarungen
Bei einer Vielzahl von innerbetrieblichen Regelungen hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte.Diese regelt § 87 BetrVG. So hat der Betriebsrat beispielsweise mitzubestimmen bei
- der Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit
- der Anordnung von Überstunden
- der Einführung von Gruppenarbeit
- der vorgesehenen Durchführung von Taschenkontrollen oder
- der Vergabe von betrieblichen Parkplätzen und vielen anderen Einzelregelungen.
In allen Angelegenheiten, die nach BetrVG mitbestimmungspflichtig sind, kann der Betriebsrat eine Regelung erzwingen. Dazu kann eine Einigungsstelle angerufen werden.Wir unterstützen Betriebsräte bei der Durchsetzung ihrer Mitbestimmungsrechte. Auch bei der Er-stellung von Betriebsvereinbarungen leisten wir beratende Tätigkeit zur rechtssicheren Abfassungsolcher wichtigen Vereinbarungen mit nachhaltiger Wirkung für alle Arbeitnehmer.
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Schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an. Wir helfen gern.