Kosten

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Ob freie Wirtschaft oder Öffentlicher Dienst, ob kleine und mittelständische Unternehmen oder großer Konzern. In allen wirtschaftlichen Bereichen und Größenordnungen vertreten wir Arbeitnehmer in Sachen Arbeitsrecht. Im Arbeitsrecht arbeiten wir ausschließlich für Arbeitnehmer.

Damit leisten wir einen spezialisierten Beitrag der Rechtsdurchsetzung für:

  • Arbeitnehmer, Auszubildende oder leitende Angestellte
  • Beamte und freie Mitarbeiter, sofern diese mit dem Arbeitsrecht in Berührung kommen
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Kosten

Neben den arbeitsrechtlichen Fragen, die sich oftmals mit Problemen am Arbeitsplatz verbinden, sind es immer wieder auch die Kosten zur Durchsetzung Ihrer Rechte, die viele Arbeitnehmer im Streitfall verunsichern.

Oftmals wird auf die Wahrnehmung der Rechte sogar verzichtet, weil die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber gescheut werden. An dieser Stelle möchten wir Ihnen ein paar Hinweise zum Thema Arbeitsrecht und Kosten geben. Genauere Hinweise zu den Kosten im Einzelfall erfahren Sie, wenn Sie uns mit Ihrem Fall vertraut machen.

Die Kosten einer Erstberatung

Die Zahl gleich vorweg: 226,10 Euro inklusive Mehrwertsteuer kostet es Sie als abhängig Beschäftigten, wenn wir im Rahmen einer Erstberatung Ihren Fall aufnehmen und eine Einschätzung der rechtlichen Lage vornehmen. In einfachen und kurzen Beratungen kann dieser Preis auch geringer ausfallen. Um unerwartete Überraschungen zu vermeiden, scheuen Sie sich nicht uns im Erstgespräch auf die Kosten ansprechen: Denn Fragen nach den Kosten kosten natürlich nichts!

Gesetzliche Vergütung

Wünschen Sie eine umfangreichere Zusammenarbeit mit uns, dann rechnen wir in aller Regel nach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Auch individuelle Gebührenvereinbarungen in unterschiedlichen Formen sind möglich. Wichtig sind hier immer der Gegenstandswert eines Verfahrens.

Sie sind rechtsschutzversichert?

Prima! Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen, so dass eine Kostendeckungszusage meist möglich sein wird. Dabei brauchen Sie selbst mit dem Versicherer nicht in Kontakt zutreten, das erledigen wir für Sie.

Allerdings ist wichtig, dass Ihr konkreter Fall auch von den Versicherungsleistungen eingeschlossen wird. Ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung für Ihren konkreten arbeitsrechtlichen Fall in Leistung tritt, klären wir gern gemeinsam mit Ihnen und mit Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Prozesskostenhilfe

Wenn Sie weder über eine Rechtsschutzversicherung noch über gewerkschaftlichen Rechtsschutz verfügen, kann für Gerichtsverfahren die staatliche Prozesskostenhilfe in Frage kommen. Den Antrag darauf und die genaue Abwicklung einer möglichen Prozesskostenhilfe können wir ebenfalls gemeinsam beraten. Hier klären wir Sie auch gern darüber auf, wie mit den Kosten der gegnerischen Partei umzugehen ist.

Wenn Sie den Prozess gewinnen…

… dann haben wir gemeinsam ganze Arbeit geleistet. Herzlichen Glückwunsch! Als Besonderheit im Arbeitsrecht gilt aber, dass jede Prozesspartei ihre Anwaltskosten selbst trägt – auch dann, wenn sie gewinnt.

Das gilt auch für die außergerichtlichen Kosten. Ab der 2. Instanz gilt diese Regelung nicht mehr.

Über das genaue Verfahren informieren wir Sie schon in der Erstberatung.