Arbeitsrecht für Betriebsräte
Der Betriebsrat als Organ der Interessenvertretung der Arbeitnehmer unterliegt in seiner Arbeit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Wir verstehen uns als Beratungsinstanz für Betriebsräte, die Wert auf eine rechtssichere und erfolgreiche Arbeit im Interesse der Arbeitnehmer ihres Betriebes legen.
Neben Seminaren und Schulungen im Betrieb können Sie uns gern auch zu speziellen Sachverhalten
ansprechen und rechtlichen Rat einholen. Besonders in Situationen, in denen der Betriebsrat beispielsweise vor dem Arbeitsgericht selbst in Bedrängnis gerät, sind wir die erfahrenen Anwälte, die wissen, wie auch Betriebsräte ihre Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte wahrnehmen können.
Betriebsänderungen
Werden vom Arbeitgeber betriebsändernde Maßnahmen durchgeführt, so ist der Betriebsrat frühzeitig zu beteiligen. Das betrifft insbesondere Maßnahmen wie Änderungen in der Betriebsorganisation, Stilllegungen von Betriebsbereichen, die Einführung grundsätzlich neuer Arbeitsmethoden oder Betriebsanlagen, Auslagerungen von Betriebsteilen und ähnliche Fälle.
Oftmals ist hier ein Interessenausgleich erforderlich, der die genauen Umstände der Änderung festlegt. Häufig ist dann auch ein Sozialplan abzuschließen, der die negativen Folgen der Betriebsänderungen für die Arbeitnehmer ausgleicht oder abmildert.
In solchen Fällen steht unsere Kanzlei mit einem umfangreichen Fundus an Erfahrungen den Betriebsräten zur Verfügung. Selbst wenn ein Sozialplan über eine Einigungsstelle erzwungen werden muss, sind wir die kompetenten Ansprechpartner bei der Bewältigung der umfangreichen Aufgaben, die für den Betriebsrat mit einer Betriebsänderung zusammenhängen.
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Schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an. Wir helfen gern.