Kündigung
Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt, sind Arbeitnehmer ohne rechtliche Vertretung meist in der schlechteren Position. Wann immer Sie eine Kündigung erhalten und sich dagegen wehren möchten, treten Sie kurzfristig mit uns in Kontakt! Das Kündigungsschutzrecht gibt Ihnen lediglich eine Frist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung, um eine Kündigungsschutzklage einzuleiten. Ausnahmen davon sind selten.
Im persönlichen Gespräch ermitteln wir die konkreten Sachverhalte, die zur Kündigung geführt haben und prüfen, welche rechtlichen Schritte das Arbeitsrecht für Sie möglich macht. Dabei streben wir auf Wunsch zunächst eine außergerichtliche Einigung an und führen in Ihrem Namen die Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber. So lassen sich oftmals angemessene Abfindungen oder sogar Rücknahmen der Kündigung erreichen.
Ist eine außergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber nicht zu erreichen, begleiten wir Sie in der gerichtlichen Auseinandersetzung durch alle Instanzen. Dabei halten wir Sie ständig auf dem aktuellen Stand im Verfahren, nehmen die Termine wahr und übernehmen in persönlicher Absprache mit Ihnen auch die Korrespondenz mit dem Arbeitgeber, den Gerichten und mit den Anwälten der Gegenseite.
Aufhebungsvertrag
Auch mit Hilfe eines Aufhebungsvertrags werden Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis gedrängt, insbesondere wenn dem Arbeitgeber eine Kündigung nicht möglich ist oder nicht rechtssicher erscheint. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag gelöst werden soll, sollten Sie besonders umsichtig handeln. Zunächst ist zu überlegen, ob und wie weit Sie Verhandlungen mit dem Arbeitgeber überhaupt führen möchten oder ob Sie das Risiko einer Kündigung eingehen.
Im Falle eines Aufhebungsvertrages sollten sich Arbeitnehmer keinesfalls zu einer schnellen Unterschrift drängen lassen. Eine erfolgte Unterschrift lässt sich nur unter ganz besonderen Umständen wieder rückgängig machen. Wichtiger ist hier die genaue Abwägung Ihrer Interessen und der möglichen verhandelbaren Optionen. Dazu bieten wir Ihnen professionelle Entscheidungshilfen an, mit denen sich auch die Auswirkungen eines Aufhebungsvertrages besser überschauen lassen.
Der Blickpunkt wird dabei auf folgende wichtige Punkte gelegt:
- Festlegen und Ausreizen der Verhandlungsspielräume in Hinsicht auf eine angemessene
Abfindung
- steuerliche Betrachtung der Abfindung
- Überprüfung sozialversicherungsrechtlicher Folgen
- Klärung von Sperrfristen bei der Arbeitsagentur oder anderer Anrechnungstatbestände
- Freistellung von der Arbeit und Zuverdienstmöglichkeiten
- positives Arbeitszeugnis zur Erleichterung einer nachfolgenden Arbeitsaufnahme
- je nach konkretem Fall und persönlichen Umständen
In jedem Fall stehen wir auch bei Prüfung, Abschluss und Durchführung von Aufhebungsverträgen an Ihrer Seite. Unsere Erfahrungen in der taktisch klugen Verhandlung stärken Ihre Position dabei ebenso, wie das laufende Feedback in allen Phasen der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.
Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis gehört zu den wichtigsten Dingen, die Sie durch das gesamte Berufsleben begleiten. Daher bedarf es erhöhter Aufmerksamkeit. Im Regelfall soll das Zeugnis als Zwischen- oder Endzeugnis Ihre berufliche Entwicklung fördern. Auch wenn so manches Zeugnis dem ersten Anschein nach positiv aussieht, gibt es einige Formulierungen, die für den Arbeitnehmer nachteilig sein können.
Auseinandersetzungen über Zeugnisse werden oft sehr emotional geführt, was zu keiner Verbesserung der Gesamtsituation beiträgt. Als Kanzlei für Arbeitsrecht nehmen wir gern Ihre Zeugnisse unter die Lupe. Das macht einige Formulierungen durchschaubarer und hilft ggf. eine Änderung des Arbeitszeugnisses durchzusetzen. Im Ernstfall lässt sich Ihr Anspruch als Arbeitnehmer auf ein wohlwollendes Zeugnis, dass Ihre Leistungen und Sie als Person im Betrieb korrekt beurteilt, auch gerichtlich erwirken. Wir sind bestrebt, für Sie in Sachen Arbeitszeugnis ein Optimum zu erreichen. Dabei kann ein wohlwollendes Arbeitszeugnis auch der Gegenstand von geschickt geführten Aufhebungsvereinbarungen oder Prozessvergleichen sein. Und letztlich ist Ihr wohlwollendes Arbeitszeugnis oftmals auch die Eintrittskarte in den nächsten Job. Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitszeugnis vollständig ist:
Fehler und fehlende Informationen wirken sich oftmals ungünstig für Sie als Arbeitnehmer aus.
- Überschrift: “Zeugnis” oder auch “Arbeitszeugnis”
- das Zeugnis ist zwingend auf dem Geschäftspapier ohne Ihre Anschrift gedruckt
- Alle Angaben sind vollständig und richtig: Name, Titel, Geburtsdatum, Beschäftigungszeitraum, Tätigkeitsbeschreibung, Weiterbildungen, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie Ort, Datum
und eigenhändige Unterschrift
- Das Zeugnis ist sprachlich fehlerfrei
- Grund des Ausscheidens wird erwähnt – und bedauert
- Dank wird zum Ausdruck gebracht und
- Wünsche für die berufliche Zukunft sind eingebunden.
Diese Punkte sind für ein ordentliches Arbeitszeugnis Voraussetzung.